Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schrader Medienberatung, Landwehr 23, 22087 Hamburg, vertreten durch Dennis Schrader (nachfolgend: „Schrader Medienberatung“)

§ 1 Anwendungsbereich

1. Geltung der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die die Schrader Medienberatung mit ihren Kunden schließt, sofern es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.
2. Keine Verträge mit Verbrauchern
Die Schrader Medienberatung schließt keine Verträge mit Verbrauchern ab. Der Kunde versichert, bei Vertragsschluss als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB bzw. als Kaufmann nach HGB zu handeln.
3. Ausschließlichkeit der AGB
Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Schrader Medienberatung ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

§ 2 Leistungen der Schrader Medienberatung / Mitwirkung des Kunden

1. Art der Leistungen
Die Schrader Medienberatung erbringt individuelle Beratungs- und Agenturdienstleistungen im Bereich des Online-Marketings. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet die Schrader Medienberatung nicht die Erbringung eines Werks. Ein bestimmter Erfolg von Werbemaßnahmen kann aufgrund diverser Einflussfaktoren nicht garantiert werden.
2. Definition qualifizierter Anfragen
Sofern die Schrader Medienberatung Dienstleistungen im Bereich der Anfragengewinnung erbringt, gelten Anfragen dann als qualifiziert, wenn sie sich über den gemeinsam definierten und erstellten Prozess eingetragen haben und damit Interesse an den Produkten oder Dienstleistungen des Kunden gezeigt haben. Maßgeblich ist die Anzahl der Bewerber, die im Leadservice ankommen.
3. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat alle ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen vollständig und fristgemäß zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch die Schrader Medienberatung, bleibt der Vergütungsanspruch der Schrader Medienberatung unberührt.
4. Entscheidungsbefugnis über Werbeschaltungen
Aufgrund ihrer Erfahrung behält sich die Schrader Medienberatung vor, über Art und Inhalt der Werbeschaltungen zu entscheiden. Diese Voraussetzung ist Bestandteil jedes Vertrags, auch für nachträgliche Vertragsänderungen. Die Werbeschaltung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen.
5. Verantwortlichkeit für Rechtskonformität
Der Kunde ist für die Rechtskonformität aller Werbekampagnen (z. B. Werbeanzeigen, Internetauftritte, Impressum, Datenschutzerklärungen) ausschließlich selbst verantwortlich.
6. Haftungsausschluss für Plattformentscheidungen
Die Schrader Medienberatung weist darauf hin, dass Werbeplattformen wie Facebook oder Google jederzeit berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Angabe von Gründen zu stoppen oder Werbekonten zu sperren. Für ein solches Vorgehen ist die Schrader Medienberatung nicht verantwortlich. Dies hat keinen Einfluss auf den Vergütungsanspruch.
7. Leistungsbestimmungsrecht
Die Schrader Medienberatung steht in Bezug auf die zu erbringenden Beratungsdienstleistungen ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
8. Einsatz von Erfüllungsgehilfen
Die Schrader Medienberatung ist berechtigt, geschuldete Leistungen durch Erfüllungsgehilfen, Subunternehmer oder Dritte erbringen zu lassen.
9. Werbebudget
Die vereinbarte Vergütung enthält, sofern nicht anders vereinbart, kein Budget für Werbekampagnen des Kunden. Dieses ist vom Kunden separat bereitzustellen und gegebenenfalls direkt an den Werbeplattformbetreiber zu entrichten.
10. Keine Erfolgsgarantie
Die Schrader Medienberatung garantiert keine konkrete Anzahl an Kundenanfragen und keine bestimmte Qualität im Rahmen der durchgeführten Werbekampagnen.
11. Verfall von Garantien bei Änderungen
Sollte eine Garantie vertraglich vereinbart worden sein und führt der Kunde eigenständige Änderungen im Anzeigenmanager durch, die die Kampagnen betreffen, verfällt die Garantie und sämtliche daraus resultierenden Ansprüche erlöschen.
12. Nutzungsrechte an bereitgestellten Materialien
Landingpages und Domains (auch Subdomains), die im Rahmen der Zusammenarbeit von der Schrader Medienberatung zur Verfügung gestellt werden, sind nach Beendigung der Zusammenarbeit zurückzugeben. Dem Kunden steht kein Nutzungsrecht über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus zu.
13. Mindestlaufzeit für Bewertung und Optimierung
Für eine effektive Bewertung und Optimierung der Marketingkampagnen ist eine Mindestlaufzeit von sechs Wochen erforderlich. Eine finale Bewertung vor Ablauf dieser Frist ist nicht aussagekräftig.
14. Einhaltung des empfohlenen Prozesses
Kunden sind verpflichtet, den empfohlenen Prozess von der Kampagnengestaltung bis zum Funnel und den Kontakt der Anfragen/Bewerber einzuhalten. Abweichungen entbinden die Schrader Medienberatung von der Verpflichtung, die erwarteten Ergebnisse zu liefern.
15. Nutzung von Schulungsunterlagen
Die Einhaltung und Nutzung bereitgestellter Schulungsunterlagen ist für den Erfolg der Kampagnen unabdingbar. Nichtnutzung oder abweichende Anwendungen können die Ergebnisse negativ beeinflussen und entheben die Schrader Medienberatung jeglicher Haftung.
16. Eingriffe in die Kampagnen
Eingriffe in die Kampagnen innerhalb der ersten vier Wochen nach Start, die nicht den Empfehlungen entsprechen, können die Effizienz beeinträchtigen. In solchen Fällen übernimmt die Schrader Medienberatung keine Verantwortung für resultierende Minderleistungen.
17. Feedback des Kunden
Regelmäßiges und konstruktives Feedback des Kunden ist essenziell für die Optimierung der Kampagnen. Fehlendes oder unzureichendes Feedback kann die Effektivität beeinträchtigen und entbindet die Schrader Medienberatung von der Verantwortung für nicht optimale Ergebnisse.
18. Erreichbarkeit des Kunden
Die kontinuierliche Erreichbarkeit des Kunden für notwendige Optimierungen ist unerlässlich. Mangelnde Erreichbarkeit kann zu Beeinträchtigungen führen und enthebt die Schrader Medienberatung der Verantwortung für daraus resultierende Minderleistungen.
19. Unbefugte Änderungen durch den Kunden
Sollte die Kampagne oder einzelne Teile davon (Bilder, Texte, Budget etc.) vom Kunden eigenständig oder durch Dritte geändert werden, übernimmt die Schrader Medienberatung keine Gewähr für die Ergebnisse.

§ 3 Zustandekommen von Verträgen

1. Vertragsabschluss
Der Vertragsschluss zwischen der Schrader Medienberatung und dem Kunden kann fernmündlich (z. B. Videochat, Telefon) oder schriftlich erfolgen. Bei fernmündlichem Vertragsschluss hat der Kunde keinen Anspruch darauf, die Vertragsinhalte nochmals schriftlich zu erhalten.
2. Aufzeichnung zu Beweiszwecken
Erfolgt der Vertragsschluss fernmündlich, willigt der Kunde ein, dass die Schrader Medienberatung das Gespräch zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet, sofern gewünscht.

§ 4 Abnahmebedürftige Leistungen

1. Dienstvertragsrecht
Die Leistungen der Schrader Medienberatung unterfallen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht. Sofern eine Leistung ausnahmsweise dem Werkvertragsrecht unterfällt, gelten die folgenden Absätze.
2. Abnahme von Teilleistungen
Die Schrader Medienberatung kann vom Kunden nach Abschluss einer Teilleistung eine Abnahme verlangen und nach allen Anpassungen eine Gesamtabnahme aller Leistungen.
3. Funktionsprüfung
Die Abnahme setzt eine Funktionsprüfung durch den Kunden voraus. Sie ist erfolgreich, wenn die Leistungen die vereinbarten Anforderungen erfüllen.
4. Abnahmefrist
Wird die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt, ist die Abnahme unverzüglich zu erklären. Die Schrader Medienberatung kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Abgabe der Abnahmeerklärung auffordern. Erfolgt keine Erklärung, gilt die Abnahme als erfolgt.
5. Mängelbeseitigung
Werden Mängel festgestellt, ist die Schrader Medienberatung verpflichtet und berechtigt, diese zu beseitigen. Leistungen zur Mängelbeseitigung, die zwei Zeitstunden überschreiten, sind nach Zeitaufwand zu vergüten.
6. Nachbesserungsrecht
Bei erheblichen Mängeln ist die Schrader Medienberatung berechtigt, zweimal binnen angemessener Frist nachzubessern. Der Zeitaufwand ist vom Kunden separat zu vergüten.
7. Streit über Mängel
Bei Streit über das Vorliegen eines Mangels ist ein öffentlich bestellter Sachverständiger einzuschalten. Die Kosten trägt zunächst der Kunde; bei Bestätigung eines Mangels werden diese von der Schrader Medienberatung erstattet.
8. Fiktive Abnahme
Die Leistung gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung nicht binnen sieben Werktagen erklärt.
9. Weitergehende Ansprüche
Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Schadensersatz, bestehen nicht.
10. Keine Rückforderung bei außerordentlicher Kündigung
Bei nicht erheblichen Mängeln, die zur außerordentlichen Kündigung führen, besteht kein Anspruch auf Rückforderung von Teilen der Vergütung.

§ 5 Zahlungen, Preise, Bedingungen

1. Verbindlichkeit der Preise
Die angegebenen Preise sind verbindlich und verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
2. Zahlungsfälligkeit
Die Bezahlung erfolgt sofort nach Rechnungserteilung, entweder durch Überweisung oder per SEPA-Lastschriftmandat. Die Vergütung ist grundsätzlich bei Vertragsabschluss fällig, sofern nicht anders vereinbart.
3. SEPA-Lastschriftmandat
Bei Zahlung per SEPA-Lastschriftmandat verpflichtet sich der Kunde, der Schrader Medienberatung ein schriftliches und unterschriebenes Mandat zu erteilen. Das Formular ist unter [Link einfügen, falls vorhanden] verfügbar und an folgende Adresse zu senden:
Schrader Medienberatung
Landwehr 23
22087 Hamburg
4. Rechnungserstellung
Die Schrader Medienberatung stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße Rechnung nach erfolgreichem Lastschrifteinzug aus.
5. Rückbuchungen
Können vereinbarte Lastschriften nicht eingezogen werden, ist der Kunde verpflichtet, den offenen Betrag binnen drei Werktagen zu überweisen.
6. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Gleiches gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts.
7. Referenzwerbung
Bei jeglicher Form der Zusammenarbeit ist die Schrader Medienberatung berechtigt, das Logo des Kunden auf der eigenen Webseite zu Werbezwecken zu verwenden.

§ 6 Kündigung, Laufzeit

1. Vertragslaufzeit
Der Vertrag ist für die im Hauptvertrag vereinbarte Laufzeit fest geschlossen. Fehlt eine solche Vereinbarung, gilt eine Laufzeit von drei Monaten als vereinbart.
2. Außerordentliche Kündigung
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

§ 7 Verzug / Rücktritt

1. Beginn der Leistungserbringung
Fristen für die Leistungserbringung beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag eingegangen ist und alle notwendigen Daten sowie Mitwirkungshandlungen vollständig vorliegen.
2. Leistungsverweigerungsrecht bei Zahlungsverzug
Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich die Schrader Medienberatung vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrags nicht auszuführen.
3. Außerordentliche Kündigung bei Zahlungsverzug
Ist der Kunde mit mindestens zwei fälligen Zahlungen im Verzug, ist die Schrader Medienberatung berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Die gesamte bis zur nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällige Vergütung wird als Schadensersatz geltend gemacht, ersparte Aufwendungen werden abgezogen.
4. Ausschluss freier Kündigungsrechte
Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden werden ausgeschlossen.

§ 8 Erfüllung

1. Sorgfaltspflicht
Die Schrader Medienberatung wird die vereinbarten Dienstleistungen mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen und ist berechtigt, Dritte hinzuzuziehen.
2. Dienstleistungsvertrag
Dem Kunden ist bewusst, dass die Schrader Medienberatung, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, Dienstleistungen und kein Werk schuldet.
3. Hindernisgründe aus Kundensphäre
Ist die Schrader Medienberatung gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Gründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch unberührt.
4. Qualitätssicherung
Die Schrader Medienberatung ist berechtigt, für den Kunden generierte Kontakte zur Qualitätssicherung im Namen des Kunden anzurufen.

§ 9 Haftung

1. Haftungsbeschränkung
Die Schrader Medienberatung haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet sie nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in letzterem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
2. Haftung für Datenverlust
In den Grenzen nach Absatz 1 haftet die Schrader Medienberatung nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt.
3. Haftungsausschluss für Plattformentscheidungen
Für Entscheidungen von Drittanbietern wie Facebook, z. B. das Löschen von Werbekampagnen oder Sperren von Werbekonten, haftet die Schrader Medienberatung nicht. Ebenso ist die Haftung für Hackangriffe ausgeschlossen, sofern die Zugänge nach aktuellen Sicherheitsstandards gesichert waren.
4. Freistellung bei Verletzung geistigen Eigentums
Der Kunde ist verpflichtet, nur solches Material zur Verfügung zu stellen, das frei von Rechten Dritter ist. Er stellt die Schrader Medienberatung von Ansprüchen Dritter wegen Verletzung geistigen Eigentums vollständig frei.

§ 10 Datenschutz und Datensicherheit

1. Einhaltung der Datenschutzgesetze
Der Auftraggeber versichert, bei der Datenweitergabe an die Schrader Medienberatung die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.
2. Auftragsdatenverarbeitung
Sofern eine Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung erforderlich ist, wird der Kunde die Schrader Medienberatung darauf hinweisen.
3. Freistellung bei Datenschutzverstößen
Der Kunde stellt die Schrader Medienberatung von der Haftung wegen Verstößen gegen die DSGVO und das BDSG vollumfänglich frei, es sei denn, die Schrader Medienberatung hat diese Verstöße ausschließlich allein zu verantworten.

§ 11 Urheberrecht, Nutzungsrechte

1. Urheberrechte der Schrader Medienberatung
Die Schrader Medienberatung hat an allen Bildern, Videos, Texten, Webinaren und Datenbanken, die von ihr veröffentlicht werden, Urheberrechte. Jegliche Nutzung ohne Zustimmung ist nicht gestattet.
2. Nutzungsrecht des Kunden
Der Kunde erhält ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches Nutzungsrecht an den im passwortgeschützten Mitgliederbereich hinterlegten Inhalten. Eine Weitergabe oder Vervielfältigung ist untersagt. Bei Verstoß gilt eine angemessene Vertragsstrafe als vereinbart.
3. Kein Nutzungsrecht an veröffentlichten Inhalten
Der Kunde erhält kein Nutzungsrecht an Werbetexten oder Anzeigen, die auf Webseiten oder innerhalb von Foren/Gruppen der Schrader Medienberatung veröffentlicht sind.
4. Verbot der Weitergabe an Dritte
Es ist untersagt, die vermittelten Inhalte und bereitgestellten Vorlagen, Strategien und Konzepte an Dritte weiterzugeben oder sie gewerblich anzubieten, sofern nicht eindeutig abgestimmt. Bei Verstoß gilt eine angemessene Vertragsstrafe als vereinbart.
5. Strafrechtliche Verfolgung
Zuwiderhandlungen gegen die Absätze 1 und 2 werden strafrechtlich verfolgt.

§ 12 Rechte Dritter

1. Gewährleistung des Kunden
Stellt der Kunde Material zur Verfügung (Fotos, Videos), gewährleistet er, dass dieses frei von Rechten Dritter ist oder erforderliche Genehmigungen vorliegen.
2. Freistellung bei Rechtsverletzungen
Der Kunde stellt die Schrader Medienberatung in diesem Zusammenhang von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.

§ 13 Referenzwerbung

1. Einverständnis des Kunden
Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Schrader Medienberatung seinen Namen und sein Logo zeitlich und örtlich unbeschränkt auf der eigenen Webseite und den Social-Media-Auftritten verwenden darf, um über die Zusammenarbeit zu informieren und zu werben.

§ 14 Schlussbestimmungen

1. Schriftformklausel
Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.

Kontakt

Schrader Medienberatung
Landwehr 23
22087 Hamburg

Geschäftsführer: Dennis Schrader

Telefon: 0176 221 27 227
E-Mail: ds@schrader-medienberatung.de
Webseite: www.schrader-medienberatung.de